01.05.2018

Neues Lebensmittelrecht: Jetzt gilts ernst

Nun sollte es umgesetzt sein: Seit dem 1. Mai 2017 gilt in der Schweiz ein neues Lebensmittelrecht. Jetzt, nach einem Jahr Übergangszeit, müssen die meisten Massnahmen greifen: Konsumenten profitieren nun von mehr Transparenz, das gilt insbesondere für Allergikerinnen und Allergiker.

«Ob Bäckereien, Käsereien, Restaurants oder Detailhändler – bei allen stellen wir seit der Einführung des neuen Lebensmittelrechts eine verstärkte Aufmerksamkeit für die Deklaration von Allergenen fest», sagt Karin Stalder, Expertin bei aha! Allergiezentrum Schweiz. Beim Auswärtsessen sind Hinweise auf Zutaten, die Allergien oder Intoleranzen auslösen, neu schriftlich z.B. auf der Menükarte zu finden oder können wie bisher mündlich beim Personal abgeholt werden; Auskunft muss eine fachkundige Person geben oder anhand einer schriftlichen Vorlage erfolgen.

«Die gesetzlichen Änderungen haben bei Gastrobetrieben viele Fragen aufgeworfen», so Karin Stalder und fährt fort: «Die Nachfrage nach unseren Kursen und unserer Beratungskompetenz im Allergiebereich war in dieser Übergangszeit enorm.» Die Experten von aha! Allergiezentrum Schweiz haben 50 Kurse durchgeführt. 

Klarheit auch online
Neu werden auch auf Lebensmitteln, die im Online-Handel angeboten werden, die Nährwerte, Produktionsland sowie Herkunft einzelner Rohstoffe und auch die Zutaten, die Allergien auslösen können, deklariert. Weitere Neuerungen betreffen auch die Bereiche Kosmetika, Spielzeug, Verpackungen und Gebrauchsgegenstände.

Beratungen und Kurse
aha! Allergiezentrum Schweiz bietet Beratungen an für die Umsetzung der Allergenkennzeichnung, die Einführung eines Allergenmanagements oder die Identifikation von Gefahrenquellen in der Produktion. Für Gastronomiebetriebe führen wir Kurse für mehr Sicherheit im Umgang mit Gästen und Informationen zu Gesetzesvorgaben durch.

Weitere Neuigkeiten